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AGB

Hier finden Sie einige Grundsätze, die unsere Zusammenarbeit regeln sollen.

 

I. Annahme / Einlieferung / Preisgestaltung

  1. Annahmebedingungen
    Informationen zum jeweils aktuellen Annahmebedarf sowie zu den Abgabeterminen sind auf unserer Website unter dem Tab „Annahme“ einsehbar. Ein Anspruch auf Annahme eingelieferter Artikel besteht nicht.

  2. Auswahl und Preisfestlegung
    Die Auswahl der zum Verkauf angenommenen Artikel sowie die Festlegung des Verkaufspreises erfolgen nach unserem pflichtgemäßen Ermessen und auf Grundlage unserer Erfahrungswerte hinsichtlich Zustand, Marke, Beschaffenheit, Aktualität und Marktgängigkeit.
    Ziel ist eine realistische Preisgestaltung, die einen erfolgreichen Verkauf ermöglicht.

  3. Bearbeitungszeit
    Die Bearbeitungszeit der eingelieferten Artikel kann bis zu 10 Wochen betragen. Während der Hauptannahmezeiten kann sich diese Frist verlängern.
    Die Vertragslaufzeit beginnt erst mit der vollständigen Erfassung der Artikel in unserem System.

  4. Preisaufstellung / Widerspruch
    Nach Erfassung der Ware erhält der Kunde eine Aufstellung per E-Mail. Diese enthält insbesondere den im Verkaufsfall auszuzahlenden Kundenanteil.
    Der ausgewiesene Kundenanteil kann aufgrund steuerlicher Berechnungen von runden Beträgen abweichen.
    Sofern der Kunde mit der Preisfestsetzung nicht einverstanden ist, hat er dies unverzüglich nach Zugang der Aufstellung mitzuteilen. In diesem Fall wird der betreffende Artikel zur Abholung bereitgestellt.

  5. Kundenanteil / Auszahlung
    Der Kundenanteil wird vorab in Ihrer Preisaufstellung festgelegt. Eine Auszahlung erfolgt ausschließlich im Falle des tatsächlichen Verkaufs des jeweiligen Artikels.

  6. Verweildauer der Ware
    Die Artikel verbleiben im Regelfall für die Dauer von drei Monaten im Verkauf bei „The Second“, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

 

II. Reduzierungsklausel

  1. Verlängerung der Verkaufsdauer
    Artikel, die nach Ablauf der vereinbarten Verkaufsdauer von 12 Wochen nicht verkauft wurden, können nach unserem Ermessen weiterhin im Verkauf verbleiben, sofern sie aus unserer Sicht weiterhin gut verkäuflich sind. Ein Anspruch auf Verlängerung der Verkaufsdauer besteht nicht.

  2. Preisreduzierung
    Wir behalten uns vor, nicht verkaufte Artikel nach Ablauf der Verkaufsdauer sowie saisonabhängig angemessen im Preis zu reduzieren, um die Verkaufschancen zu erhöhen.

  3. Nachträglich festgestellte Mängel
    Werden nach Annahme der Ware Mängel festgestellt (z. B. Flecken, Materialfehler, offene Nähte oder vergleichbare Beeinträchtigungen), sind wir berechtigt, eine angemessene Preisreduzierung vorzunehmen, sofern die Verkaufbarkeit dadurch beeinträchtigt ist.

 

III. Ende der Kommissionsfrist / Auszahlung / Abholung / Haftung

  1. Kommissionsdauer
    Die Artikel verbleiben in der Regel für die Dauer von drei Monaten in unserem Sortiment. Maßgeblich für den Beginn der Kommissionsfrist ist das Datum der Preisaufstellung.
    Abweichende Fristen (z. B. bei Abgabe zum Ende einer Saison) werden im Kommissionsvertrag gesondert vereinbart und schriftlich festgehalten.

  2. Auszahlung des Verkaufserlöses
    Zwischenauszahlungen von Verkaufserlösen sind ab einem Betrag von 50,00 € jederzeit in bar oder – bei höheren Beträgen – per Überweisung möglich.
    Kleinere Beträge werden während der laufenden Vertragszeit grundsätzlich nicht ausgezahlt, da der damit verbundene Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch ist. Ausnahmen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
    Nach Ablauf der dreimonatigen Kommissionsfrist kann der bis dahin erzielte Verkaufserlös vollständig bei Abholung der nicht verkauften Ware ausgezahlt werden.

  3. Verfall des Auszahlungsanspruchs
    Der Anspruch auf Auszahlung des Verkaufserlöses erlischt ein Jahr nach dem Annahmedatum der Ware

  4. Abholung nicht verkaufter Ware / Eigentumsübergang

       Nicht verkaufte Artikel sind innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der                               Kommissionsfrist abzuholen.
       Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abholung, geht die Ware ohne weitere Mahnung         in unser Eigentum über.

       Alternativ kann im Kommissionsvertrag schriftlich vereinbart werden, dass nach               Ablauf der Kommissionsfrist der gesamte Verkaufserlös an den Kunden                             überwiesen  wird und nicht abgeholte Restware „The Second“ zur weiteren                       Verwendung (z. B. für Aktionen oder Spenden) überlassen wird

   5. Haftung

       Für Verlust durch Diebstahl sowie für Beschädigungen der Artikel, die im Rahmen             üblicher Geschäftstätigkeit (z. B. durch Anprobe) entstehen, übernehmen wir keine           Haftung.

   6. Ablehnung von Artikeln
       Wir behalten uns vor, Artikel abzulehnen, die nicht mehr der aktuellen Mode                     entsprechen, qualitative Mängel aufweisen oder erkennbar aus Restbeständen von         Flohmarktverkäufen stammen. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht.

 

IV. Kauf / Rückgabe

  1. Verkauf auf Kommissionsbasis
    Der Verkauf der angebotenen Ware erfolgt im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts. Vertragspartner des Käufers ist „The Second“ als Kommissionär.

  2. Umtausch / Rückgabe
    Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei stationärem Kauf im Ladengeschäft nicht. Ein Umtausch oder eine Rückgabe ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.

  3. Kulanzregelung
    In Einzelfällen kann vor dem Kauf ausdrücklich ein Rückgaberecht von bis zu einer Woche vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Absprache sowie die entsprechende Dokumentation auf dem Kaufbeleg.
    Ein Anspruch auf Einräumung eines solchen Rückgaberechts besteht nicht.

Kontakt

Schreiben Sie uns

The Second
Inh. Maja Teuscher
Alleestraße 4, 87509 Immenstadt

Mo - Fr   10:00 - 13:00 Uhr

               14:00 - 18:00 Uhr

Sa           10:00 - 14:00 Uhr

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