AGB
Hier finden Sie einige Grundsätze, die unsere Zusammenarbeit regeln sollen.
I. Annahme / Einlieferung / Preisgestaltung
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Annahmebedingungen
Informationen zum jeweils aktuellen Annahmebedarf sowie zu den Abgabeterminen sind auf unserer Website unter dem Tab „Annahme“ einsehbar. Ein Anspruch auf Annahme eingelieferter Artikel besteht nicht. -
Auswahl und Preisfestlegung
Die Auswahl der zum Verkauf angenommenen Artikel sowie die Festlegung des Verkaufspreises erfolgen nach unserem pflichtgemäßen Ermessen und auf Grundlage unserer Erfahrungswerte hinsichtlich Zustand, Marke, Beschaffenheit, Aktualität und Marktgängigkeit.
Ziel ist eine realistische Preisgestaltung, die einen erfolgreichen Verkauf ermöglicht. -
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit der eingelieferten Artikel kann bis zu 10 Wochen betragen. Während der Hauptannahmezeiten kann sich diese Frist verlängern.
Die Vertragslaufzeit beginnt erst mit der vollständigen Erfassung der Artikel in unserem System. -
Preisaufstellung / Widerspruch
Nach Erfassung der Ware erhält der Kunde eine Aufstellung per E-Mail. Diese enthält insbesondere den im Verkaufsfall auszuzahlenden Kundenanteil.
Der ausgewiesene Kundenanteil kann aufgrund steuerlicher Berechnungen von runden Beträgen abweichen.
Sofern der Kunde mit der Preisfestsetzung nicht einverstanden ist, hat er dies unverzüglich nach Zugang der Aufstellung mitzuteilen. In diesem Fall wird der betreffende Artikel zur Abholung bereitgestellt. -
Kundenanteil / Auszahlung
Der Kundenanteil wird vorab in Ihrer Preisaufstellung festgelegt. Eine Auszahlung erfolgt ausschließlich im Falle des tatsächlichen Verkaufs des jeweiligen Artikels. -
Verweildauer der Ware
Die Artikel verbleiben im Regelfall für die Dauer von drei Monaten im Verkauf bei „The Second“, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
II. Reduzierungsklausel
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Verlängerung der Verkaufsdauer
Artikel, die nach Ablauf der vereinbarten Verkaufsdauer von 12 Wochen nicht verkauft wurden, können nach unserem Ermessen weiterhin im Verkauf verbleiben, sofern sie aus unserer Sicht weiterhin gut verkäuflich sind. Ein Anspruch auf Verlängerung der Verkaufsdauer besteht nicht. -
Preisreduzierung
Wir behalten uns vor, nicht verkaufte Artikel nach Ablauf der Verkaufsdauer sowie saisonabhängig angemessen im Preis zu reduzieren, um die Verkaufschancen zu erhöhen. -
Nachträglich festgestellte Mängel
Werden nach Annahme der Ware Mängel festgestellt (z. B. Flecken, Materialfehler, offene Nähte oder vergleichbare Beeinträchtigungen), sind wir berechtigt, eine angemessene Preisreduzierung vorzunehmen, sofern die Verkaufbarkeit dadurch beeinträchtigt ist.
III. Ende der Kommissionsfrist / Auszahlung / Abholung / Haftung
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Kommissionsdauer
Die Artikel verbleiben in der Regel für die Dauer von drei Monaten in unserem Sortiment. Maßgeblich für den Beginn der Kommissionsfrist ist das Datum der Preisaufstellung.
Abweichende Fristen (z. B. bei Abgabe zum Ende einer Saison) werden im Kommissionsvertrag gesondert vereinbart und schriftlich festgehalten. -
Auszahlung des Verkaufserlöses
Zwischenauszahlungen von Verkaufserlösen sind ab einem Betrag von 50,00 € jederzeit in bar oder – bei höheren Beträgen – per Überweisung möglich.
Kleinere Beträge werden während der laufenden Vertragszeit grundsätzlich nicht ausgezahlt, da der damit verbundene Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch ist. Ausnahmen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
Nach Ablauf der dreimonatigen Kommissionsfrist kann der bis dahin erzielte Verkaufserlös vollständig bei Abholung der nicht verkauften Ware ausgezahlt werden. -
Verfall des Auszahlungsanspruchs
Der Anspruch auf Auszahlung des Verkaufserlöses erlischt ein Jahr nach dem Annahmedatum der Ware -
Abholung nicht verkaufter Ware / Eigentumsübergang
Nicht verkaufte Artikel sind innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Kommissionsfrist abzuholen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abholung, geht die Ware ohne weitere Mahnung in unser Eigentum über.
Alternativ kann im Kommissionsvertrag schriftlich vereinbart werden, dass nach Ablauf der Kommissionsfrist der gesamte Verkaufserlös an den Kunden überwiesen wird und nicht abgeholte Restware „The Second“ zur weiteren Verwendung (z. B. für Aktionen oder Spenden) überlassen wird
5. Haftung
Für Verlust durch Diebstahl sowie für Beschädigungen der Artikel, die im Rahmen üblicher Geschäftstätigkeit (z. B. durch Anprobe) entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
6. Ablehnung von Artikeln
Wir behalten uns vor, Artikel abzulehnen, die nicht mehr der aktuellen Mode entsprechen, qualitative Mängel aufweisen oder erkennbar aus Restbeständen von Flohmarktverkäufen stammen. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht.
IV. Kauf / Rückgabe
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Verkauf auf Kommissionsbasis
Der Verkauf der angebotenen Ware erfolgt im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts. Vertragspartner des Käufers ist „The Second“ als Kommissionär. -
Umtausch / Rückgabe
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei stationärem Kauf im Ladengeschäft nicht. Ein Umtausch oder eine Rückgabe ist daher grundsätzlich ausgeschlossen. -
Kulanzregelung
In Einzelfällen kann vor dem Kauf ausdrücklich ein Rückgaberecht von bis zu einer Woche vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Absprache sowie die entsprechende Dokumentation auf dem Kaufbeleg.
Ein Anspruch auf Einräumung eines solchen Rückgaberechts besteht nicht.